Aglaia C. Muth
Strafverteidigung in München - Strafverteidigerin
Strafverfahrensrecht:
Strafrecht:
Spezialgebiete:
Strafverteidiger München - Aglaia C. Muth - Strafverteidigung
Ich bin seit 1992 als Anwältin auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Als Strafverteidiger und Fachanwältin für Strafrecht bin ich ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert.
Schon im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, z.B. bei oder nach einer Durchsuchung, anlässlich einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Verhaftung oder vorläufigen Festnahme ist es sinnvoll für die Strafverteidigung einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. In diesem Stadium des Strafverfahrens kann es zu einer Vielzahl von Eingriffen wie Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Beschlagnahme, Telefonüberwachungen und Telekommunikationsüberwachungen und Inhaftierung kommen. Als Strafverteidiger überprüfe ich die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und überprüfe mögliche Rechtsmittel, die ich bei der Strafverteidung für den Mandanten geltend machen kann. Viel zu oft tätigt der nicht verteidigte Beschuldigte Einlassungen, um sich zu entlasten, die ohne Kenntnis der Ermittlungsakte dann schlussendlich zu einer Verurteilung führen. Erst nach der durch den Strafverteidiger erholten Akteneinsicht kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.
Das bedeutet für mich als Strafverteidigerin, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, den Stand und das Ergebnis der Ermittlungen mit Ihnen zu besprechen und je nach Sachlage, Kontakt mit den Ermittlungsbehörden/ der Staatsanwaltschaft aufzunehmen. Ziel meiner Tätigkeit als Strafverteidiger ist eine Verteidigungsstrategie, die das nach Sachlage und Beweislage bestmögliche Ergebnis erzielen kann. Auch wenn Sie nicht selber betroffen sind, sondern einer Ihrer Angehörigen, Freunde oder Bekannten in Haft bzw. Untersuchungshaft ist sollten sie einen Rechtsanwalt/Strafverteidiger verständigen.
Jeder Beschuldigte sollte zunächst von seinem Recht auf Schweigen Gebrauch machen. Jeder Beschuldigte hat das Recht, zu jeder Tages- und Nachtzeit einen Rechtsanwalt anzurufen. Hierzu bestehen bundesweite Notdienste im Bereich des Strafrechts.
Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr) voraus. Bei einer Strafverteidigung werde ich je nach Sach- und Beweislage versuchen, den Haftbefehl zur Aufhebung zu bringen oder gegen geeignete Auflagen außer Vollzug setzen zu lassen.
Als Strafverteidiger gehört für mich zur optimalen persönlichen Betreuung des inhaftierten Mandanten der regelmäßige Besuchskontakt im Gefängnis. Ich beantrage die erforderliche Besuchserlaubnis bzw. den Sprechschein für Angehörige.
Oft hat auch die Höhe der Strafe einen erheblichen Einfluss auf Ihr weiteres Leben. Selbst wenn es bei Beschuldigten aufgrund der bislang strafrechtlichen Unbescholtenheit zu keiner Haftstrafe kommt, so erfolgt doch bei jeder Verurteilung ein Eintrag in das Bundeszentralregister. Je nach Höhe der Verurteilung wird ein Eintrag auch in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen, was zu einem dauerhaften Hemmnis für die Zukunftsgestaltung werden kann.