Aglaia C. Muth

Rechtsanwalt Sexualstrafrecht - München

Rechtsanwalt Sexualstrafrecht München - Aglaia C. Muth - Fachanwältin

Die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist ein unveräußerliches Grundrecht, dessen Missachtung durch das Sexualstrafrecht (13. Abschnitt des StGB) geahndet wird. Die Vorschriften des Sexualstrafrechts sollen zum einen die sexuelle Selbstbestimmung schützen und dienen zum anderen dem Jugendschutz.

 

Zum Einen fallen die klassischen Delikte wie

 

  • Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)

 

unter den Begriff des Sexualstrafrechts, als auch die verschiedensten Formen sexuellen Missbrauchs. Es gibt im Einzelnen:

 

  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Gefangenen, beh. Verwahrten, Kranken, Hilfsbedürftigen in Einrichtungen (§ 174a StGB)
  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung (§ 174b StGB)
  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnissen (§ 174c StBG)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a St GB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB)
  • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)
  • Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)
  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB)
  • Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB)
  • Zuhälterei (§ 181a StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB)
  • Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB)
  • Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften (§ 184a StGB)
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB)
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften (§ 184c StGB)
  • Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste (§ 184d StGB)
  • Ausübung der verbotenen Prostitution (§ 184e StGB)
  • Jugendgefährdende Prostitution (§ 184 StGB)

 

Wer einer Sexualstraftat beschuldigt wird, braucht dringend einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt, der nicht nur durch Fachkunde, sondern auch durch Feinfühligkeit und Fingerspitzengefühl überzeugt. Dies liegt einerseits daran, dass der Vorwurf eines Sexualdelikts nicht selten instrumentalisiert wird, beispielsweise in der Folge von familiengerichtlichen Verfahren oder anderen Streitigkeiten.

 

Andererseits findet die Verteidigung auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts vor dem Hintergrund einer hohen Emotionalisierung statt. Hier sehe ich es als meine Aufgabe als Rechtsanwalt Tat und Täter einer rationalen Bewertung zu zuführen. Trotz hoher Emotionalität muss die Verteidigung hier besonders darauf achten, dass das Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt wird. Gleichzeitig sollte auch der verteidigende Rechtsanwalt die Belange des Opfers bei der Entwicklung der konkreten Verteidigungsstrategie im Auge behalten und Instrumentarien wie den TOA (Täter Opfer Ausgleich) in geeigneten Fällen als Strafmilderungsgrund zum Einsatz bringen

 

Gerade im Sexualstrafrecht benötigt man als verteidigender Rechtsanwalt Kenntnisse auf den Gebieten der Psychologie und Psychiatrie.

 

Juristische Hilfe bei Delikten aus dem Bereich des Sexualstrafrechts in München - Aglaia C. Muth - Fachanwältin.