Aglaia C. Muth
Rechtsanwalt | Verteidiger bei Urkundenfälschung - München
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Verteidigung bei Anklage wegen Urkundenfälschung - Aglaia C. Muth - Rechtsanwältin, Fachanwalt
Fälle der Urkundenfälschung treten in den unterschiedlichsten Lebenslagen auf. Da wird das Alter im Schülerausweis nach oben korrigiert, um den Discobesuch zu ermöglichen, oder die Unterschrift des Vaters kunstvoll abgekupfert um die verschlafene Englischstunde mit Krankheit zu entschuldigen. Diese Beispiele der Urkundenfälschung gehören sicher in die Kategorie der Kavaliersdelikte.
Der Grundtatbestand der Urkundenfälschung umfasst die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden und den Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden zur Täuschung im Rechtsverkehr. Das geschützte Rechtsgut ist vor allem die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs.
Grundsätzlich muss man aber feststellen, dass die Urkunde in der Wirtschaft als Beweismittel und Wertträger eine überragende Bedeutung hat. So liest man beispielsweise Pressemitteilungen, die von gefälschten Eintrittskarten für Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Konzertveranstaltungen berichten.
Der Gesetzgeber hat durch das 6. StrG den besonders schweren Fall der Urkundenfälschung durch Regelbeispiele modifiziert. So ist u.a. ein besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung gegeben, wenn der Täter einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt.
Auch außerhalb des StGB ist das Fälschen von Urkunden strafrechtlich von Bedeutung. So führt § 370 Abs. 3 Ziff 4 AO die Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege als Regelbeispiel eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung auf.
Die Zahl der Fälle, die ich in den letzten Jahren bearbeitet habe, die den Tatbestand der Urkundenfälschung zum Gegenstand hatten, sind rapide angestiegen. Dies liegt daran, dass in einer digitalisierten Welt die fast „perfekte" Urkundenfälschungen möglich sind.