Aglaia C. Muth
Rechtsanwalt bei Untersuchungshaft - München
Strafverfahrensrecht:
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Spezialgebiete:
Untersuchungshaft, Haftbefehl, Haftprüfung, Haftbeschwerde - Aglaia C. Muth - Rechtsanwältin, Fachanwalt
Die Untersuchungshaft ist die einschneidenste Maßnahme gegen den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren.
Die Untersuchungshaft darf nur durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet werden. Die Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund besteht. Meist findet man im Haftbefehl den Haftgrund der Fluchtgefahr. Ein Haftbefehl kann auch auf Grund von Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr erlassen werden. Die Untersuchungshaft wird von Beschuldigten als Sonderopfer für die Allgemeinheit verlangt.
Seit Anfang 2010 ist es zwingend vorgeschrieben, dass der Beschuldigte von einem Rechtsanwalt vertreten wird. Im Falle, dass ein Beschuldigter keinen Rechtsanwalt hat, wird ihm vom Richter ein Pflichtverteidiger beigeordnet.
Der den Beschuldigten vertretende Rechtsanwalt / Verteidiger muss immer darauf achten, dass die Untersuchungshaft nur in steng begrenzten Ausnahmefällen angeordnet werden darf. Deshalb muss der beauftragte Rechtsanwalt in jedem Stadium des Verfahrens darauf hinwirken, dass der Haftbefehl aufgehoben wird oder in geeigneten Fällen unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wird.
Um diese Ziele zu erreichen hat der Rechtsanwalt zwei Rechtsbehelfe. Zum einen kann der Rechtsanwalt einen Termin zur mündlichen Haftprüfung beantragen, zum anderen kann er Haftbeschwerde einlegen.
- Mündliche Haftprüfung:
Bei der mündlichen Haftprüfung findet ein Termin beim zuständigen Richter statt, an dem der Beschuldigte und der vertretende Rechtsanwalt teilnehmen müssen. In dieser mündlichen Verhandlung können Tatsachen vorgetragen werden, die zur Aussetzung oder Aufhebung des Haftbefehls führen können.
- Haftbeschwerde:
Die Haftbeschwerde führt dazu, dass die Zulässigkeit, Begründetheit und Verhältnismäßigkeit des Haftbefehls im schriftlichen Verfahren überprüft werden. Eine Haftbeschwerde sollte immer von einem Rechtsanwalt begründet werden, damit das überprüfende Gericht ausreichend über die Gründe informiert wird, die gegen den Haftbefehl sprechen. Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung und viele Erfolge in diesem Bereich.
Wenn ein Beschuldigter in Untersuchungshaft ist, stehen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, die der Verteidiger ergreifen muss, um den Vollzug der Untersuchungshaft so erträglich wie möglich zu machen. Unter anderem gilt es Besuchserlaubnisse für Angehörige und Freunde zu beantragen, damit diesen Besuche beim in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten möglich sind.
Sprechen Sie mit mir, wenn Sie, ein Angehöriger oder Freund in Untersuchungshaft sitzen sollte. Ich bin sehr erfahen Ihnen hier bestmöglich beizustehen und Ihre Interessen zu vertreten. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.