Aglaia C. Muth
Rechtsanwalt bei ergangenem Strafbefehl - München
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Rechtsanwalt bei Strafbefehl in München - Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht
Ein summarisches Strafverfahren ist das Strafbefehlsverfahren. Durch den Strafbefehl kann eine Strafe ohne Hauptverfahren oder Urteil festgelegt werden.
Die Möglichkeit das Strafverfahren ohne Strafbefehl zu beenden besteht jedoch nur im Bereich der leichten und mittleren Kriminalität. Der Gesetzgeber hat dies in § 407 I StPO normiert:
"Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden."
Die Möglichkeit das Strafverfahren ohne Strafbefehlt zu beenden ist auch durch die beabsichtigte Rechtsfolge begrenzt.
In der überwiegenden Zahl der Fälle wird durch den Strafbefehl eine Geldstrafe verfügt. Wenn der Beschuldigte einen Rechtsanwalt hat, kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird.
Im Rahmen meiner Tätigkeit verfolge ich zwei Zielrichtungen:
Häufig ist es im Interesse des Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren mit einem Strafbefehl zu beenden. Dies erspart eine Aufsehen erregende Hauptverhandlung und spart auch Zeit und Kosten. In diesen Fällen ist es meine Aufgabe mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln um einen Strafbefehl mit niedriger Rechtsfolge zu erreichen.
Oft sucht ein Angeschuldigter erst einen Rechtsanwalt auf, wenn der Strafbefehl schon zugestellt ist und er damit nicht einverstanden ist. Gegen den Stafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erhoben werden. Der Schuldvorwurf wird dann in einer Hauptverhandlung geprüft.