Aglaia C. Muth
Rechtsanwalt | Verteidiger bei Körperverletzungsdelikten - München
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Verteidigung bei Anklage wegen Körperverletzung - Aglaia C. Muth - Rechtsanwältin, Fachanwalt
Die körperliche Unversehrtheit ist nicht nur ein Grundrecht, sondern umfassend vor Eingriffen geschützt.
Nichtsdestotrotz ist die Körperverletzung eines der häufigsten Delikte, mit denen sich Gericht und Rechtsanwalt befassen müssen.
Der Tatbestand der Körperverletzung ist verwirklicht, wenn eine Person körperlich misshandelt oder in der Gesundheit geschädigt wird.
Schon eine leichte Ohrfeige stellt eine Körperverletzung dar. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, wird die einfache Körperverletzung und die fahrlässige Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Die Staatsanwaltschaft kann auch ohne Strafantrag die Körperverletzung und die fahrlässige Körperverletzung verfolgen, wenn sie wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amtswegen für geboten hält.
Anders sieht es bei den Qualifikationstatbeständen der gefährlichen Körperverletzung aus. Diese Taten werden immer von Amtswegen verfolgt. Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung ist erfüllt, wenn die Körperverletzung durch eine besonders gefährliche Begehungsweise verwirklicht wird.
Dies sind namentlich die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen. Die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges, die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls, die Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.In diesen Fällen ist die Mindeststrafe sechs Monate.
Die schwere Körperverletzung unterscheidet sich von der einfachen Körperverletzung durch die besonders schweren Folgen, die durch die Körperverletzung verursacht werden. In diesen Fällen ist die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr, wodurch dieser Tatbestand ein Verbrechen darstellt.
Der Gesetzgeber hat auch die fahrlässige Körperverletzung unter Strafe gestellt. Jeder Verkehrsteilnehmer kann dieses Delikt verwirklichen. Eine leichte Unaufmerksamkeit, ein Unfall und schon ist es passiert.
Die höchste Strafandrohung sieht der Gesetzgeber für die Körperverletzung mit Todesfolge vor. Wer durch die Körperverletzung den Tod der verletzten Person verursacht, muss mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren rechnen.
Auch die Körperverletzung im Amt unterliegt einem höheren Strafrahmen.
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