Aglaia C. Muth
Rechtsanwalt | Verteidiger bei Geldwäschevorwurf - München
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Verteidigung bei Anklage wegen Geldwäsche - Aglaia C. Muth - Rechtsanwältin, Fachanwalt
Geldwäsche beschreibt den Vorgang, bei dem illegal erworbene Gelder in den Wirtschaftskreislauf zurücktransferiert werden.
Besondere Bedeutung besitzt die Geldwäsche daher in Deliktsbereichen, die hohe Gewinne zulassen. Dazu gehören u.a. Drogenhandel, Steuerhinterziehung oder auch Waffenhandel.
Das Prinzip der Geldwäsche lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen. Das illegal erworbene Geld wird in einem eigens dafür gegründeten Gastronomiebetrieb für bar bezahlbare Einkäufe verwendet, die Einnahmen können dann problemlos als legale Einkünfte deklariert werden.
Daneben werde ich als Rechtsanwalt mit noch vielen weiteren Erscheinungsformen der Geldwäsche konfrontiert, dazu gehören verdeckte Treuhänderschaft, Geldwechselgeschäfte, Geldtransfersysteme und Underground banking.
Ob der Begriff der Geldwäsche daherrührt, dass inkriminiertes Geld „rein" gewaschen wird, oder daher, dass Al Capone tatsächlich Waschsalons eröffnete, um die von ihm inkriminierten Gelder so wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück zu bringen, ist nicht sicher; mir gefällt die zweite Variante aber besser.
Wenn gegen Sie der Vorwurf der Geldwäsche erhoben wird, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen, damit dieser die Berechtigung dieses Vorwurfs überprüfen kann. Ich vertrete Sie mit all meiner Erfahrung aus vielen Jahren als Verteidiger in Strafverfahren.
Der Gesetzgeber hat ein umfangreiches Bekämpfungsinstrumentarium geschaffen, um der Geldwäsche entgegen zu treten. Zum einen wurde der Straftatbestand der Geldwäsche geschaffen. Strafbar macht sich jeder, der dazu beiträgt, die Herkunft von illegalem Geld zu verschleiern. So kommt es, dass oft auch jemand, dem das inkriminierte Geld überhaupt nicht gehört, dann möglicherweise einen Rechtsanwalt benötigt.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber der Wirtschaft wesentliche Pflichten auferlegt. Beispielsweise müssen Gewerbetreibende bei der Annahme von Bargeld ab einer bestimmten Höhe den Kunden identifizieren, das heißt, sich einen Ausweis vorlegen lassen.
Geldinstitute sind verpflichtet, auffällige Transaktionen an die zuständigen Behörden zu melden.
Da der Tatbestand der Geldwäsche auch leichtfertig verwirklicht werden kann, sollten Sie vor suspekten Finanztransaktionen einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Bei der Geldwäsche besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit der Straffreiheit, selbst wenn Sie den Tatbestand verwirklicht haben. Sie sollten dann eilig einen Rechtsanwalt aufsuchen, da dieses Privileg nur greift, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Sprechen Sie frühzeitig mit mir, wenn Sie vermuten von diesem Sachverhalt betroffen zu sein!
Einen besonderen Einschnitt in die Freiheit der Person stellen die §§ 12a - 12c Finanzverwaltungsgesetz dar. Reisende müssen, wenn sie von den zuständigen Behörden gefragt werden, Geld ab einem bestimmten Betrag oder Gegenstände mit entsprechendem Wert deklarieren. Das Nichtanzeigen oder unvollständige Anzeigen derartiger Werte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit ganz erheblichen Geldbußen geahndet (bei Vorsatz 50% des Betrages; bei Fahrlässigkeit 25% des Betrages), unabhängig ob es sich um legales oder inkriminiertes Geld handelt.
Geldwäsche kann in vielen unterschiedlichen Ausprägungen vorkommen. Daher ist anzuraten, dass man sich im Falle eines Verdachtes schnellstmöglich mit einem Anwalt in Verbindung setzt. Vertrauen Sie meiner Erfahrung.