Aglaia C. Muth
Rechtsanwalt | Verteidiger bei Falschaussage - München
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Verteidigung bei Anklage wegen Falschaussage - Aglaia C. Muth - Rechtsanwältin, Fachanwalt.
Die Falschaussage ist strafbar. Der Gesetzgeber hat auch die falsche uneidliche Aussage unter Strafe gestellt.
Dennoch erscheint einem eine Falschaussage nicht selten als die moralisch richtige Entscheidung. Sei es aus Gründen der Freundschaft, zum Schutz von Angehörigen, oder auch nur, um sich selbst zu schützen.
Wenn Sie sich in einer derartigen Situation befinden, in der es scheinbar einen unlösbaren Konflikt zwischen legalem oder moralisch richtigem Verhalten gibt, sollten Sie sich an mich wenden.
Häufig gibt es gerade in diesen Situationen eine Lösung, die beiden Ansprüchen gerecht wird. Ich kann Sie darüber aufklären unter welchen Umständen Sie ein Aussageverweigerungsrecht oder Auskunftsverweigerungsrecht haben.
Auch in heiklen Situationen, in denen man bei einer wahrheitsgemäßen Aussage Konsequenzen befürchtet, sollte man sich mit einem Rechtsanwalt absprechen.
Ein Rechtsanwalt kann Sie nicht nur beraten. Er ist auch befugt Sie als Zeugenbeistand zu Gericht zu begleiten und Ihre Rechte durch zu setzen.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es passieren, dass der Vorwurf der Falschaussage erhoben wird. Da nach herrschender Ansicht das Rechtsgut der Aussagedelikte die staatliche Rechtspflege ist, reagiert die Justiz auf diese Delikte mit empfindlichen Strafen. Um diese zu mildern oder sogar zu vermeiden sollten Sie bei dem Vorwurf der Falschaussage immer einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Ich kann u.a. für Sie feststellen, ob ein Aussagenotstand vorgelegen hat, der zu einer gesetzlich vorgesehenen Strafmilderung führen kann.
Vertrauen Sie meiner Erfahrung. Ich helfe Ihnen richtig mit dieser für Sie oft sehr problematischen Situation umzugehen und eine Falschaussage zu vermeiden. Selbstverständlich helfe ich Ihnen auch, wenn Sie wegen einer Falschaussage angeklagt sind. Lassen Sie sich von mir beraten.