Aglaia C. Muth
Rechtsanwalt bei Anklageerhebung - München
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Anklageerhebung, Anklage, Anklageschrift - Aglaia C. Muth - Rechtsanwältin, Fachanwalt
Wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind, wird diese, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht, Anklage erheben. Ab dem Zeitpunkt der Anklageerhebung wir der Beschuldigte Angeschuldigter genannt.
Spätestens wenn Ihnen eine Anklage zugestellt wird, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Obwohl die Anklageschrift klar, übersichtlich und für den Angeschuldigten verständlich sein muss, ist es sinnvoll über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen um die belastenden Beweismittel im Detail zu kennen um sich damit auseinander zu setzen.
Die Anklageschrift enthält neben den Personalien den Anklagesatz. In diesem wird die dem Angeschuldigten zur Last gelegte Tat beschrieben.
Die Anklageschrift muss also Zeit, Ort und Art der Begehung der vorgeworfenen Tat beinhalten. Die Anklageschrift muss ferner die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften bezeichnen. In der Anklageschrift sind ferner die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und der Verteidiger anzugeben.
Durch die Erhebung der Anklageschrift, wird die Sache bei Gericht anhängig.
Das Gericht stellt die Anklageschrift dem Angeschuldigten zu. Es muss dem Angeschuldigten ausreichend Zeit geben Einwendungen gegen die Anklageschrift zu erheben. Dies ist jedoch nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, der sich durch die Akteneinsicht in die Strafsache einarbeiten kann, sinnvoll. Wenn keine Einwendungen gegen die Anklageschrift erhoben werden, wird das Verfahren in der Regel eröffnet werden.
Ich verfüge über langjährige Erfahrung bei der Vertretung von Angeklagten. Sprechen Sie mit mir, ich berate Sie auch gerne vorab telefonisch.