Aglaia C. Muth
Pflichtverteidiger in München
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Pflichtverteidiger in München - Aglaia C. Muth - Rechtsanwältin, Fachanwalt
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht übernehme ich auch Pflichtverteidigungen. Jeder Angeklagte hat das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Als Vorabinformation - sollten Sie einen Pflichtverteidiger benötigen - finden Sie einige grundlegende Informationen zur Pflichtverteidigung.
Das in Art. 6 der Menschenrechtskonvention normierte Recht auf ein faires Verfahren beinhaltet das Recht auf Verteidigung. Hier wird auch vorgeschrieben, dass der Angeklagte, wenn er mittellos ist und wenn es geboten ist einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommt. In der Strafprozessordnung ist die Pflichtverteidigung über das Institut der notwendigen Verteidigung geregelt.
Ein Pflichtverteidiger muss unabhängig von Einkommen oder Vermögen des Beschuldigten bestellt werden, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und der Beschuldigte keinen Verteidiger hat. Der Katalog der Fälle in welchen ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss ist in § 140 Abs.1 StPO geregelt.
Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt u.a. vor wenn das Verfahren im ersten Rechtszug vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht stattfindet. Ein Pflichtverteidiger ist auch dann zu bestellen, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zu Last gelegt wird.
Seit dem 01.01.2010 muss ein Pflichtverteidigerbestellt werden, wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet.
Neben dem Katalog des § 140 Abs. 1 StPO bestimmt die Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO, dass ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss, wenn dies auf Grund der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten erscheint. Es muss auch dann ein Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selber verteidigen kann.
Vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers muss der Beschuldigte angehört werden. Es muss ihm die Möglichkeit gegeben werden einen Pflichtverteidiger seiner Wahl zu benennen. Sprechen Sie mit mir, wenn ich für Sie als Pflichtverteidiger tätig werden soll.