Aglaia C. Muth
Rechtsanwalt Internetstrafrecht / Computerstrafecht - München
Strafverfahrensrecht:
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Rechtsanwalt Internet- und Computerstrafrecht München - Aglaia C. Muth - Fachanwältin
Internet- & Computerstrafrecht ist ein vergleichsweise neues juristisches Gebiet von höchster Brisanz und Aktualität. Hier sind Strafsachen aus den folgenden drei Bereichen angesiedelt:
1) Internetstrafrecht / Computerstrafrecht - Datenschutz
Das Internetstrafrecht & Computerstrafrecht spezifiziert sich in dieser Sparte auf jene Delikte, die die Infrastruktur des Mediums berühren. Dadurch soll die Vertraulichkeit sensibler Daten gewahrt sowie deren Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität geschützt werden. Den Arbeitsalltag der Strafverteidiger bestimmen hier insbesondere die im Strafgesetzbuch dezidiert gelisteten Straftatbestände der Datenausspähung und Datenveränderung, Computersabotage und Computerbetrug sowie andere spezielle Datenschutzverletzungen.
2) Internetstrafrecht / Computerstrafrecht - Urheberschutz
Hierunter versteht das Computer- und Internetrecht Delikte, die grundsätzlich durchaus auch ohne Internet begangen werden können, für die allerdings die elektronische Kommunikationstechnologie einen ebenso effektiven wie effizienten Weg zur Straftat ebnet. Die Rede ist in diesem Zusammenhang von so genannten Verbreitungs- und Kommunikationsdelikten wie beispielsweise der Publikation und großflächigen Streuung von pornographischem Material, von Propagandamitteln verfassungswidriger Organe oder von konkreten Anleitungen zu Straftaten.
3) Internetstrafrecht / Computerstrafrecht - Inhaltsbezogene Mediendelikte
Unter diesem Punkt im Internet- & Computerrecht subsummieren sich alle strafrechtlich relevanten Facetten der Softwarepiraterie, welche das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz, das Gebrauchsmustergesetz sowie das Patentgesetz verletzen.
Die juristischen Konsequenzen eines einfachen Mausklicks können verheerend sein. Nicht nur für jene, die vorsätzlich eine Straftat via Internet begehen. Sondern leider auch für jene, die völlig unverschuldet zum Opfer und damit zur unfreiwilligen Zielscheibe behördlicher Ermittlungsverfahren werden. Und da gibt es leider zahlreiche Möglichkeiten:
- Der eigene Computer wurde unbemerkt gehackt und speichert jetzt illegale Daten
- Eine erfolgreiche Phishing-Attacke führte zur Preisgabe von Pins, TANs und Passwörtern
- Schwarze Schafe machen den Internethandel unsicher
- Beleidigungen, Bedrohungen und peinliche Fotos schaden dem Ansehen
- Hinter dem harmlos wirkenden Link verbirgt sich illegale Internetpornographie
Wer auf solche oder ähnliche Weise ins Visier der Ermittler geraten ist, muss sich so früh wie nur möglich einen kompetenten Rechtsanwalt nehmen. Denn nur ein rechtzeitig beauftragter Rechtsanwalt/Strafverteidiger kann von Anfang an die Dinge richtig stellen und seinen Mandanten entlasten, bevor es womöglich zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.