Aglaia C. Muth
Rechtsanwalt für Arztstrafrecht - München
Strafverfahrensrecht:
Strafrecht:
Spezialgebiete:
Rechtsanwalt Arztstrafrecht München - Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht
Im Arztstrafrecht werden grundsätzlich zwei verschiedene juristische Problemfelder betrachtet:
1) Arztstrafrecht bei "Kunstfehler"
Sind dem behandelnden Arzt bei der Ausübung seiner Tätigkeit Behandlungsfehler unterlaufen, dann könnten im Arztstrafrecht die Straftatbestände der vorsätzlichen oder fahrlässigen oder auch der gefährlichen Körperverletzung oder der unterlassenen Hilfeleistung gegeben sein. Ist der betroffene Patient verstorben, kann auch wegen fahrlässiger Tötung oder wegen Totschlags ermittelt werden. Auch die Tötung auf Verlangen kann im deutschen Arztstrafrecht Ermittlungsansätze bieten.
2) Arztstrafrecht bei Abrechnungsbetrug und weiteren Tatbeständen
Wird dem Arzt zur Last gelegt, falsche oder fehlerhafte Abrechnungen eingereicht zu haben, dann kann wegen Betrugs strafrechtlich ermittelt werden. Auch Bestechung bzw. Bestechlichkeit, Untreue, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung und Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse sind im Arztstrafrecht relevante Tatbestände, die zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren führen.
Nicht immer ist es die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, die ein Arztstrafverfahren einleitet. Oft nehmen solche Ermittlungen auch auf zivilrechtlichem Boden ihren Ausgang - insbesondere dann, wenn Schadensersatzforderungen im Raum stehen. Doch spielt es für den guten Ruf eines Arztes nur eine untergeordnete Rolle, wer eine Anklage initiiert hat, und ob diese Anklage berechtigt ist.
Bei der Verteidigung im Arztstrafverfahren berücksichtige ich immer, dass jede Entscheidung im Strafverfahren Auswirkungen auf die berufliche Stellung des Arztes haben (Approbation, Kassenzulassung etc.) kann.
Nur eine kompetente anwaltliche Beratung kann hier unter Umständen schon im Vorfeld dafür sorgen, dass dem Beschuldigten (oder beschuldigten Arzt) weitreichende Konsequenzen erspart bleiben.